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Rede im Landtag: "Vereinfachung" des Landesumweltrechts


Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
insbesondere werte Damen und Herren der Koalition,

unter dem Deckmantel der Vereinfachung und Entbürokratisierung bemühen Sie sich seit Monaten Kommunal-, Umwelt- und Naturschutzrecht mit nahezu unlauteren Mitteln auszuhebeln.

ABER: Sie hatten offensichtlich nicht mit derartigen Widerstand und Sachverstand aus Kommunen, Verbänden und Universitäten gerechnet. Das hat Ihr schon verinnerlichtes Machtmonopol durcheinander gewirbelt.

Nun wollen Sie es uns zeigen und schrecken wahrhaftig vor nichts zurück, nicht einmal vor verfassungsrechtlichen Bedenken - das hätte ich nicht für möglich gehalten!
Aber eigentlich hätte ich es wissen müssen: Klientelpolitik - das ist Ihr Markenzeichen.
Leider gehören Umwelt- und Naturschutz nicht zu Ihrer Klientel.

Wenn Sie schon Tausende Protestunterschriften ignorieren; wenn Sie die Hinweise von Verwaltungsrechtlern und dem Juristischen Dienst vom Tisch wischen; wenn Sie das Bestreben nach Rechtskonformität als <<juristische Trickserei von Winkeladvokaten>> bezeichnen, dann stellen Sie sich wenigstens einigen Fragen, die Sie recht bald den Kommunen und viel mehr noch den Bürger/innen beantworten müssen.

Wie erklären Sie die Verletzung des Grundrechtes der Kommunalen Selbstverwaltung?
Erklären Sie bitte, wie man Leistungen kostenlos erbringen kann - trotz der Pflicht zu Eigeneinnahmen laut SächsGemO und erklären Sie noch deutlicher, wie z.B. die relativ grünflächenarmen Großstädte ihren Verpflichtungen zum Naturschutz und zur Herstellung gesunder Lebensverhältnisse nachkommen sollen.

Ich erinnere nur an Grünentwicklungsplanung, Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Ballungsräumen und die Rolle von Großgehölzen.
Erklären Sie bitte auch die völlig willkürliche festgelegte Genehmigungsfiktion nach drei Wochen.

Erklären Sie  bitte auch den Grundstückseigentümern, dass sie zukünftig gegen Europäisches Artenschutzrecht verstoßen - und dafür rechtlich belangt werden, wenn sie z.B. bestimmte Weidenarten oder höhlenreiche Einzelbäume fällen, die sogar noch nach Paragraph 26 Sächs. NaturschutzG geschützt sind.

Erklären Sie die geplante generelle Fällerlaubnis der einheimischen Nadelgehölze sowie Birke und Pappel. Diese Baumarten sind häufig Bestandteil streng geschützter Biotope- und das  übrigens unabhängig von ihrem Status nach dem Baugesetzbuch im Innen- als auch im Außenbereich.
Haben Sie die Fragen alle gut notiert?!
Sie versprechen Freiheit und bescheren den Bürgern Rechtsunsicherheit und nennen das auch noch Vereinfachung. Den Schneid muss man erstmal haben!

Eine realitätsgerechte Hilfe beim Umgang mit den örtlich sehr unterschiedlichen und wohl auch mancherorts verkomplizierten Baumschutzsatzungen hätte grundlegend anders aussehen können - das aber hätte man mit den Kommunen und Verbänden diskutieren müssen. Dorthin gehört das Thema und nicht in den Landtag.

Nun geht die Vereinfachung ja aber noch weiter  - die Abschaffung von Vorkaufsrechten. Da habe ich wieder so manche Frage zu stellen:
Wie wird zukünftig ein großflächiger Biotopverbund - übrigens Ziel des Umweltministeriums - ermöglicht? Wie sollen in Zukunft Naturdenkmale durch die Landesbehörden geschützt werden?
Wie sollen Überschwemmungsgebiete eingerichtet werden, ohne die Bürger zu enteignen?

Ein Vorkaufsrecht, das ja keine Vorkaufspflicht ist, leichtfertig, ohne Not  aufzugeben, das verstehe wer will. Ich denke, hier profitieren einzig und allein Immobilienspekulanten - auf Kosten der Allgemeinheit und der Natur.
Wenn das Instrument in der Vergangenheit nicht erfolgreich war, liegt das nicht an dessen Unbrauchbarkeit, sondern am mangelnden Willen zum sachgerechten Vollzug durch die zuständigen Landestalsperrenverwaltung  und anderer Behörden und am mangelnden Willen  eine grundsätzliche Neuorientierung in Richtung natürlichen Hochwasserschutz durchzusetzen.
Die Auswirkungen werden leider wieder die nächsten Hochwasseropfer zu tragen haben.

Werte Kollegen, Sie haben bestimmt größtes Verständnis, dass meine Fraktion diese Gesetzentwürfe aus den genannten Gründen ablehnen muss.

Kommunaler Baumschutz auf der "Abschussliste"

© Thaut Images / Fotolia

12.3.2010: Schwarz-Gelb spricht von Entbürokratisierung und „Vereinfachung“ des Umweltrechts, wir nennen die Pläne der Regierungskoalition einen gezielten Abbau von umweltrechtlichen Standards und Schutzvorschriften.

Der Gesetzentwurf soll alte Ziele der FDP verwirklichen. Er sieht vor, dass kommunale Baumschutzsatzungen nicht mehr für Wohngrundstücke und Einzelgärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes erlassen werden dürfen. In der letzten Legislatur war dies von der CDU noch abgelehnt worden. In der Begründung des Gesetzes wird die Erwartung geäußert, dass „die Bürger – auch einem gewandeltem Umweltbewusstsein geschuldet – eine eigenverantwortliche und vernünftige Entscheidung über die Erhaltung oder Fällung von Bäumen treffen werden.

Diese Formulierung soll offenbar Befürchtungen zerstreuen, das Baumschutzverbot würde zu einem "Kettensägenmassaker" führen. Allerdings haben sich diese Befürchtungen immer wieder bestätigt. Görlitz ist das berühmteste Beispiel. Zwei Jahre nach Abschaffung der Görlitzer Baumschutzsatzung plädierten sogar Vertreter der FDP für eine Wiedereinführung. Wenn die schwarz-gelben Pläne umgesetzt werden sollten, befürchten die sächsischen Naturschutzverbände massive Fällungen vor allem alter Bäume. Weil auch die Baumberatung wegfallen würde, wären auch seltene und geschützte Bäume bedroht. Denn in der Regel kann ein Laie nicht erkennen, ob es sich um einen geschützten Baum handelt oder nicht.

Gleichzeitig werden durch die Pläne der Staatsregierung die kommunalen Luftreinhaltepläne und Lärmschutz-Managementpläne konterkariert. Bäume mindern Feinstaub- und Lärmbelastung. Um die europäischen Grenzwerte einzuhalten, müssten die Baumverluste von den Behörden anderweitig teuer ausgeglichen werden. Angesichts dessen sollte die CDU noch einmal gründlich in sich hineinhorchen, welche Geschenke sie ihrem gelben Koalitionspartner macht und ob der Preis dies tatsächlich gerechtfertigt ist.

www.baumschutz-sachsen.de 

Ihre/Deine Unterschrift ist wichtig!

Droht uns ein Kettensägenmassaker?

Foto: © Knase / PIXELIO

Ziel der Novelle des Landesumweltrechts ist es, die Gesetzgebung zum Baumschutz zu "vereinfachen". Bäume auf Wohngrundstücken und in Kleingärten sollen demnach künftig keinen "staatlichen Schutz" mehr genießen. Vielmehr sollen die Bürger eigenverantwortlich entscheiden, ob sie Bäume erhalten oder fällen. Warum sind wir Grünen so vehement für den Baumschutz? Weil Bäume große ökologische Leistungen für das Stadtklima erbringen, sie schaffen Kühle und Feuchte, lockern den Boden und halten das Wasser, sie reinigen die Luft, binden CO2 und geben uns die Luft zum Atmen.

Gemeinsam mit den Umweltverbänden wollen wir 10.000 Unterschriften gegen die Gesetzesinitiative von CDU und FDP sammeln und dem Sächsischen Landtag übergeben. Machen Sie mit!!! 

www.baumschutz-petition.de