Wie die Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen umgesetzt wird, war Gegenstand einer meiner Kleinen Anfragen im Landtag.
Hier ist die Antwort.
Auf die für mich zentrale Frage, wie die Öffentlichkeit an der Erstellung der Lärmaktionspläne beteiligt wird, verweist Minister Kupfer darauf, dass den Kommunen die Art und Weise der Organisation der Bürgerbeteiligung freigestellt ist und man daher keine Aussagen zu Art und Umfang machen könne. Danke, Herr Kupfer!
Lärm nervt nicht nur, sondern macht auch krank. Daher hatte mein Leipziger Regionalbüro am 28. April 2010, dem Internationalen "Noise Awareness Day", zum ersten Lärmspaziergang in Leipzig - und Sachsen - eingeladen. Die Idee: auf das Thema aufmerksam machen, Multiplikatoren informieren und für weitere Aktivitäten gewinnen.
13 Mio Deutsche haben damit täglich zu kämpfen. Der Schutz gegen gesundheitsschädigenden Lärm ist Ziel der EU-Umgebungslärm-Richtlinie, die in den meisten deutschen Kommunen leider nur sehr zögerlich umgesetzt wird.
Die Lärmkarten zeigen ganz klar: An vielen Straßen in Sachsens Großstädten werden die gesundheitsverträglichen Lärmpegel überschritten. Die Städte sind in der Pflicht, Lärmaktionspläne unter breiter öffentlicher Mitwirkung aufzustellen. Bisher ist aber von einer aktivierenden Beteiligung nicht viel zu spüren.
Ich will auf dem Wege einer Kleinen Anfrage vom Umweltminister wissen, wie die EU-Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen umgesetzt wird.
Text der Anfrage
Hintergrund
In Deutschland sind nach Berechnungen des Umweltbundesamtes rund 13 Millionen Menschen durch Straßenverkehr mit Geräuschpegeln belastet, die lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen verursachen. Seit 2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft, die eine Mitwirkung der Bevölkerung vorsieht.
Am 18. Juli 2008 hätten die von der ersten Phase der Umgebungslärmrichtlinie betroffenen Kommunen in Europa ihre Aktionspläne zur Bekämpfung des Lärms fertig stellen müssen. In vielen Kommunen ist das noch nicht geschehen. Zudem werden oft die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie hinsichtlich der vorgeschriebenen Mitwirkung der BürgerInnen ignoriert oder nicht komplett umgesetzt. Dabei ist gerade diese Maßgabe der Richtlinie die einzige Chance, die Lärmbekämpfung dauerhaft in den Kommunen zu verankern. Auch der nächste Schritt, die Umsetzung der Aktionspläne, lässt auf sich warten. Die nächste Lärmkartierung, die bis zum 30.6.2012 abgeschlossen sein muss, wird es an den Tag bringen.
Auf der Autobahnbrücke bei Mutzschen protestierten zum wiederholten Mal Anwohner und Künstler. Ute Hartwig-Schulz für die Initiative Kunst und Natur an der A 14: "Dorfbewohner haben sich bereit erklärt, in ihren Häusern Aufzeichnungsgeräte zu dulden, damit wir den Lärm ins Internet stellen können und so Befindlichkeiten sichtbar machen."
Mehr dazu hier: http://www.kunst-natur-a14.de