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AKW Temelin - Einwendungen nötig bis 31.8.2010

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ruft zu Einwendungen gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelin auf. Dazu bieten wir eine Mustereinwendung an, die Grundlage für die persönliche Einwendung sein kann.

Link zur Mustereinwendung

Temelin liegt nicht einmal 180 Kilometer von der bayerischen Grenze entfernt. Angesichts der noch völlig ungeklärten Sicherheitsfragen erwarten wir, dass sich die Staatsregierung auch aktiv an der laufenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt. Es ist offenkundig, dass die massive Steigerung der Stromproduktion in Temelin nicht für den tschechischen Markt geplant ist, sondern ausschließlich in den Stromexport fließen soll. Dieser überschüssige Strom wird dann europaweit zu Ramschpreisen angeboten und gefährdet das Anwachsen der erneuerbaren Energien auch in Sachsen.

Möglich sind die Pläne nur, weil der staatseigene Stromkonzern CEZ dahinter stecke. Private Investoren würden das Investitionsrisiko eines neuen AKW-Baus nicht mehr eingehen. Die Pläne der tschechischen Regierung zur Erweiterung des AKW-Temelin um zwei weitere Reaktorblöcke ignorieren die ständigen Störfälle des erst 2002 in Betrieb gegangenen alten AKW.

Das Einwendungsverfahren gegen die Erweiterung des umstrittenen tschechischen Atomkraftwerks Temelin hat Anfang August begonnen. Einwendungen müssen bis zum 31. August an die tschechische Umweltbehörde gesandt werden. Die Unterlagen liegen in der Sächsischen Staatskanzlei bis 31. August in Papierform zur Einsicht bereit - hier der Link zu den Dokumenten: 

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/NKKA_Temelin_Teil1.pdf

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/NKKA_Temelin_Teil2.pdf

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/NKKA_Temelin_Teil3.pdf

 

Hans-Jürgen Papier stoppt AKW-Verlängerungsträume der Bundesregierung

 

Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe 

Berlin, 02. Juni 2010: Die Bundesregierung kann ihre Pläne zur Verlängerung der Laufzeiten alternder Atomkraftwerke nicht weiter verfolgen. Das ist nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die zwingende Konsequenz aus einer „Rechtsgutachtlichen Stellungnahme“, die der erst im vergangenen Monat aus dem Amt geschiedene bisherige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im Auftrag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) abgegeben hat. Papier kommt in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Laufzeiten nur mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen kann, weil es sich dabei „nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts“ handelt. Diese sei nach Artikel 87 c des Grundgesetzes „zustimmungsbedürftig“.

„Die Bundesregierung hat mit Herrn Professor Papier zur Absicherung ihrer Atompläne die höchste verfügbare Autorität in Anspruch genommen und eine klare Antwort erhalten: Ohne eigene Mehrheit im Bundesrat kann es längere Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht geben“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, jetzt die Konsequenzen zu ziehen und die bisherige gefährliche und rückwärtsgewandte Atompolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zu beenden: „Hören Sie auf die Energiezukunft zu blockieren, fühlen Sie sich nicht länger vier großen Konzernen stärker verpflichtet als der klaren Mehrheit der Bevölkerung. Die Menschen bringen derzeit in allen Umfragen, bei hunderten von Veranstaltungen und Demonstrationen immer wieder ihren Wunsch zum Ausdruck, die eingeleitete Energiewende auf Basis von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien entschlossen fortzusetzen. Nutzen sie diesen Rückenwind!, appellierte Baake an die Kanzlerin.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts kommt in seiner 12-seitigen Stellungnahme für das Bundesumweltministerium vom 27. Mai, die der DUH vorliegt, zu dem Ergebnis, dass praktisch jede wesentliche Gesetzesänderung im Rahmen der im Atomrecht geltenden speziellen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern („Bundesauftragsverwaltung“) zwingend die „Zustimmungspflichtigkeit“ der Länderkammer auslöst. Papier geht deshalb auch davon aus, dass „wohl auch“ das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002, im Bundesrat zustimmungsbedürftig gewesen wäre. Darauf kommt es jedoch nach Überzeugung der DUH heute, im Jahr 2010, nicht mehr an. Im Übrigen hat der Bundesrat seinerzeit auf seine Einspruchsrechte mehrheitlich verzichtet. Dieser Verzicht ist gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes als Zustimmung zu werten.

Link zur Stellungnahme